Hürden für Bürgerbeteiligung gesenkt: Landtag beschließt Gesetz des Volksbegehrens für mehr Demokratie in Thüringer Kommunen
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Erfurt (ddp-lth). In Thüringen werden die Hürden für die Bürgerbeteiligung in Kommunen deutlich gesenkt. Der Landtag beschloss am Freitag bei drei Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion die Forderungen des Volksbegehrens für mehr Demokratie in Thüringer Kommunen. Gleichzeitig wurde mit großer Mehrheit ein Begleitgesetz verabschiedet, das die freie Sammlung von Unterschriften für Bürgerbegehren neben der Unterschriftensammlung durch amtlich ausgelegte Eintragungslisten ermöglicht.

Linke-Fraktionschef Dieter Hausold sprach von einem «großen Sieg für die Demokratie in Thüringen», SPD-Fraktionschef Christoph Matschie von einem «guten Tag für die Rechte der Bürger». Beide Politiker lobten die Direktdemokratie als wichtige Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie und begrüßten das Einlenken der CDU-Fraktion, die nach monatelangem Streit ihren Widerstand gegen das Volksbegehren für mehr Demokratie aufgegeben hatte.

Die CDU verteidigte ihre Bedenken. Innenexperte Wolfgang Fiedler sagte, er könne dem Gesetz nicht guten Gewissens zustimmen. Er warnte davor, dass die gewählte Demokratie ausgehöhlt werde. «Wir müssen aufpassen, dass wir die kommunale Selbstverwaltung nicht vollkommen kaputt machen.» Der CDU-Abgeordnete Christian Carius sagte, die freie Sammlung berge ein gewisses Manipulationsrisiko. Die Amtsstubensammlung sei zudem gerade im ländlichen Raum eine Hilfestellung zur Verwirklichung direkter Demokratie.

Der Sprecher vom «Bündnis für mehr Demokratie», Ralf-Uwe Beck, nannte es eine «große Genugtuung, am Ziel zu sein». Vor einem Jahr hatte die Initiative genügend Unterschriften gesammelt, um einen Volksentscheid zu ihrem Gesetzentwurf zu erzwingen. Im Oktober vergangenen Jahres hatte sie auf der Basis von 235 530 amtlich beglaubigten Unterschriften einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Zuvor hatte der Landtag mit CDU-Mehrheit Teile der Forderungen bereits umgesetzt, gleichzeitig aber die freie Straßensammlung der Unterschriften durch die Amtssammlung ersetzt.

300 Unterschriften reichen künftig aus, damit sich ein Stadt- oder Gemeinderat mit einem Einwohnerantrag befassen muss. Ein Bürgerbegehren kommt bei freier Sammlung zustande, wenn ihm mindestens sieben Prozent der Bürger zugestimmt haben. Bei der Amtsstubensammlung genügen sechs Prozent. Ein Bürgerentscheid gilt als angenommen, wenn ihm 20 Prozent der Stimmberechtigten in Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern zugestimmt haben. Bei Städten bis 50 000 Einwohner sind 15 Prozent Zustimmung erforderlich, bei größeren Städten zehn Prozent.

(ddp)