Hilpert-Prozess erneut unterbrochen: Der Betrugsprozess gegen den Hotelier Axel Hilpert vom 'Resort Schwielowsee' ist am Mittwoch erneut unterbrochen worden. Die Verteidigung stellte am zweiten Prozesstag beim Landgericht Potsdam Befangenheitsanträge gegen alle drei Berufsrichter der 4. Großen Strafkammer. Über diese muss nun eine andere Kammer entscheiden.
Vergrößern Hilpert-Prozess erneut unterbrochen | Bild: © dapd

Potsdam (dapd-lbg). Sollten sie die Anträge zurückweisen, würde der Prozess am 8. Februar fortgesetzt. Andernfalls muss die Hauptverhandlung neu aufgerollt werden.

Hilpert soll als Betreiber der Anlage in Werder/Havel die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) betrogen haben. Laut Anklage gab er die Baukosten für sein Luxushotel mit 36 Millionen Euro deutlich zu hoch an und erschlich so eine ILB-Förderung von mehr als neun Millionen Euro.

Der frühere Stasi-Spitzel und Kunsthändler von DDR-Devisenbeschaffer Alexander Schalck-Golodkowski soll zudem 15.000 Euro Steuern hinterzogen und 35.000 Euro aus der Kasse seiner Hotelfirma in die eigene Tasche gesteckt haben. Der 64-Jährige sitzt seit Juni in Untersuchungshaft.

Der Prozess gegen den angeblich gut in der Politik vernetzten Hilpert hatte vor zwei Wochen begonnen. Schon am ersten Verhandlungstag bewirkte die Verteidigung eine Unterbrechung - damals mit Rügen zur Besetzung des Gerichts.

Der Vorsitzende Richter Andreas Dielitz wies die Rügen nun am Mittwoch als unbegründet zurück. Die 4. Strafkammer sei zuständig und ordnungsgemäß besetzt. Der Richter setzte daraufhin die Verhandlung fort, sah sich jedoch unmittelbar danach mit dem ersten Befangenheitsantrag konfrontiert. Verteidigerin Heide Sandkuhl monierte, der Vorsitzende Richter habe im Herbst 2011 unzulässigerweise Verteidiger-Post geöffnet.

Laut Sandkuhl hatte der brandenburgische SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Danckert in seiner Funktion als Anwalt einen Brief an Hilpert geschrieben. Diesen Brief habe der Richter geöffnet und beschlagnahmt. Zudem habe der Richter Anfang des Jahres einen Besuch Danckerts in der Justizvollzugsanstalt nur unter der Auflage einer Überwachung genehmigt. Bei Abgeordneten seien jedoch keine Beschränkungen zulässig.

Staatsanwalt Ivo Mayer wies den Befangenheitsantrag als unbegründet zurück. Die Öffnung des Briefs von Danckert sei verständlich. Es habe massive Zweifel gegeben, dass Danckert tatsächlich ein Verteidiger Hilperts sei. Hilpert selbst habe das bei einem Haftprüfungstermin sogar verneint. Und der Besuch Danckerts als Bundestagsabgeordneter sei nach einer Beschwerde genehmigt worden. Auch insofern sehe er keine Befangenheit.

Sandkuhl entgegnete, Danckert habe seit Juni eine Anwaltsvollmacht von Hilpert gehabt. Aber selbst bei Zweifel daran hätte der eindeutig als Verteidiger-Post gekennzeichnete Brief nicht geöffnet werden dürfen. Er hätte vielmehr ungeöffnet an Danckert zurückgehen müssen.

Dielitz entgegnete: 'Ich bin aus guten Gründen davon ausgegangen, dass es keine Verteidiger-Post ist.' Der Richter unterbrach die Verhandlung zunächst für drei Stunden. In der Pause reichten die Verteidiger jedoch auch Befangenheits-Anträge gegen die anderen beiden Berufsrichter der Kammer ein. Daraufhin wurde die Verhandlung bis zum 8. Februar ausgesetzt.

dapd