Herkunfts-Staat (origin country)
In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts jener Staat, in welchem die Hauptniederlassung eines Instituts zugelassen ist; vgl. § 1, Abs. 4 KWG. Siehe Auslandsbank, Aufnahme-Staat, Europa-AG, Europäischer Pass, Repräsentanz..



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