Saarbrücken (dapd-rps).
Der Geisteszustand des Mannes müsse nun jedes Jahr überprüft werden, sagte die Sprecherin. Die Verteidigung kündigte den Angaben zufolge Revision gegen das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Rentner Totschlag in zwei Fällen sowie unerlaubten Waffenbesitz vorgeworfen.
Der Rentner hatte beim Prozessauftakt am Montag gestanden, einen 35-Jährigen und dessen 49-jährige Partnerin erschossen zu haben. Der Tat sei ein Streit um die Wasserrechnung vorausgegangen. Er habe gelernt, erst zu schießen und dann zu fragen, sagte der 81-Jährige aus.
Er habe sich durch den 35-Jährigen bedroht gefühlt, der an seiner Wohnungstür geklingelt habe und in den Wohnungsflur getreten sei. Daher schoss er mit seinem Schrotgewehr auf den Mieter. Dieser floh in seine Wohnung, wo er zusammenbrach und starb.
Der Vermieter folgte dem Opfer in dessen Wohnung und erschoss dort auch dessen Lebenspartnerin vor den Augen ihrer neun und zehn Jahre alte Söhne. Nach der Tat habe er aus seiner Wohnung einen Putzeimer geholt und das Blut im Treppenhaus ausgewischt. 'Marmor ist ja ein poröses Gestein, das holt einiges auf', sagte der Beschuldigte.
dapd


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