Hauptkommissar: Einsatz beim Amoklauf erfolgreich: Die Polizei hat bei ihrem Einsatz gegen Amokläufer Tim K. in Wendlingen nach eigener Aussage Schlimmeres verhindert. 'Der Einsatz war gut. Er hat den Amoklauf an dieser Stelle beendet', sagte der 42-jährige Kriminalhauptkommissar Gundram Lottmann am Donnerstag im Prozess gegen den Vater des 17-jährigen Amokläufers vor dem Landgericht Stuttgart. Die Handlungen der Polizei hätten dazu beitragen, dass trotz des hohen Fahrzeug- und Personenverkehrs am Tatort nicht noch mehr Personen verletzt wurden, sagte Lottmann, der als Sachbearbeiter für den Polizeieinsatz in Wendlingen zuständig war.
Vergrößern Hauptkommissar: Einsatz beim Amoklauf erfolgreich | Bild: © dapd

Stuttgart (dapd-bwb).

Tim K. hatte am 11. März 2009 zunächst in Winnenden 13 Menschen getötet, war anschließend nach Wendlingen geflohen und hatte dort in einem Autohaus zwei weitere Menschen erschossen. Schließlich tötete er sich selbst, nachdem er von der Polizei gestellt worden war. Sein Vater muss sich seit dem 16. September vor Gericht verantworten, weil er die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt und nicht wie vorgeschrieben weggeschlossen haben soll. Die Angehörigen der Opfer hoffen auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.

Lottmann räumte ein, dass es Probleme beim Funkverkehr sowie bei der genauen Täterbeschreibung gegeben habe. Dies könne den Erfolg des Einsatzes jedoch nicht schmälern, sagte er. Die beiden Schüsse, die Tim K. vor seinem Tod am Bein abbekam, bezeichnete er jedoch als Glückstreffer. Zu dem Zeitpunkt sei der Beamte etwa 60 Meter vom Täter entfernt gewesen und ihm in der Größe eines Fingerhuts erschienen.

Zwtl: Widersprüchlich Gutachten zu Schüssen

In zwei vom Vorsitzenden Richter Reiner Skujat verlesen Schriftsätzen erklärten die Ehefrau und die Tochter des Angeklagten, dass sie Gebrauch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht machen und demnach nicht aussagen würden. Als Grund nannten sie die damit verbundene Belastung. Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft will die Kammer nun prüfen, ob die früheren Vernehmungen der beiden gerichtlich verwertet werden können.

Zuvor hatte der dritte rechtsmedizinische Sachverständige, Dietmar Benz, die Ausführungen von zwei anderen Gutachtern bestätigt, wonach nahezu alle Opfer sofort tot waren. Allerdings hätten die von ihm durchgeführten Untersuchungen an fünf der Leichen ergeben, dass der Täter schnell und gezielt auf den Kopf- und Halsbereich der Opfer geschossen habe. Damit kam Benz zu einer anderen Schlussfolgerung als die beiden zuvor angehörten Sachverständigen, die keine gezielten Schüssen an den zehn anderen Leichen erkennen konnten.

Der Prozess soll am kommenden Dienstag (12. Oktober) fortgesetzt werden.

ddp