Erwachsene - «Hartz IV» teilweise verfassungswidrig
Die «Hartz IV»-Regelsätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig und müssen bis zum Jahresende neu berechnet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Vorgaben zu neuen Höhen machte es nicht.
Merkel will Karlsruher Urteil fristgerecht umsetzen - Reale Erhöhung der Sätze aber unklar
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