«Hartz IV» teilweise verfassungswidrig
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Erwachsene - «Hartz IV» teilweise verfassungswidrig

Die «Hartz IV»-Regelsätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig und müssen bis zum Jahresende neu berechnet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Vorgaben zu neuen Höhen machte es nicht.

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