Berlin (dapd). Die Regierung in Warschau sei schriftlich über diesen Schritt informiert worden.
Grundlage ist ein Rechtsgutachten, das die drei Fraktionen im November 2011 vorstellten. Gutachterin Cornelia Ziehm sprach dabei von 'erheblichen Defiziten'. Ihrer Meinung nach müsste das Verfahren für das Atomenergieprogramm in Polen neu gestartet werden. Das EU-Recht sehe bei der Umweltprüfung 'grenzüberschreitende Konsultationen' vor, deren Ergebnisse in der Planung berücksichtigt werden müssten, hatte Ziehm gesagt. Doch maßgebliche Entscheidungen seien in Polen bereits gefallen, verwies sie auf den Beschluss des polnischen Parlaments vom Mai 2011 zur Einführung der Kernenergie.
Polen plant den Bau von zwei Atommeilern, den ersten bis zum Jahr 2020.
dapd


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