Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Johannes Lichdi, stellte am Freitag in Dresden einen Gesetzentwurf vor, nach dem das neue Gendiagnostikgesetz des Bundes auch für Landesbeamte, Richter und Mitarbeiter der «der Aufsicht des Freistaats unterstehenden Körperschaften» gelten soll.
Das Bundesgesetz schützt Arbeitnehmer vor Benachteiligung wegen genetischer Eigenschaften oder bei Verweigerung genetischer Untersuchungen. Es tritt zum 1. Februar 2010 in Kraft, gilt aber laut Lichdi nicht für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse der Länder.
Lichdi erwartet im Landtag breite Zustimmung für den Gesetzentwurf. Es gebe keinen Grund, warum Landesbedienstete gegenüber anderen Arbeitnehmern benachteiligt sein sollten. Zugleich verwies der Grüne darauf, dass MDR-Intendant Udo Reiter bei seiner Verteidigung der umstrittenen Bluttests für Job-Bewerber ausdrücklich betont hatte, dass keine genetischen Untersuchungen vorgenommen worden seien.
Vor kurzem war bekanntgeworden, dass auch der MDR wie zahlreiche andere ARD-Anstalten und Industrieunternehmen von Bewerbern Bluttests verlangen. Proteste dagegen kamen unter anderem aus Reihen des Rundfunkrates wie auch vom sächsischen Datenschutzbeauftragten.
Linke-Fraktionschef André Hahn forderte die Staatsregierung am Freitag erneut auf, als Rechtsaufsicht des MDR gegen die Bluttests einzuschreiten. Unter Verweis auf einen bereits eingereichten Antrag seiner Fraktion fügte er hinzu, dass der «Bluttest-Skandal zum Thema im Landtag» werde. Das Parlament tritt am 9. Dezember zur nächsten Sitzung zusammen.
Dresden (ddp-lsc)


























