Gericht weist Klage gegen Wiederholung der Dortmunder OB-Wahl ab
Der Wiederholung der Oberbürgermeisterwahl in Dortmund steht jetzt auch aus juristischer Sicht nichts mehr im Wege. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die einzige noch anhängige Klage gegen die Wiederholung der OB-Wahl als unzulässig ab, wie das Gericht am Montag mitteilte.
Wahl kann nun womöglich am 9. Mai wiederholt werden - Entscheidung aber nicht rechtskräftig
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