Nach Ansicht des von AFP zitierten Klägerinnen-Anwalts ist das Urteil gegen den Versicherer der Firma Implant Prothese (PIP) vom 11. Januar richtungweisend. Der Richter habe sich auch nicht vom Einwand der Versicherung beeindrucken lassen, dass sie in einem laufenden Verfahren wegen vorsätzlicher Täuschung durch die Verantwortlichen bei PIP auf Nichtigkeit des Versicherungsvertragsklag e. Er war nach den Angaben im Juli 2010 abgeschlossen worden.
Nach den gleichen Angaben ging in Toulon die erste Strafanzeige gegen den Firmengründer sowie Teile von dessen Familie ein. Neben der vorsätzlichen Lebensgefährdung geht es dabei nach Angaben der Agentur auch um den Verdacht der illegalen Bereicherung. Die Anwältin Christine Ravaz wird mit den Worten zitiert: "Wir wollen erfahren, wo das Vermögen des Unternehmens PIP geblieben ist."
Weltweit sollen rund 500.000 Frauen minderwertige Silikonkissen der französischen Firma PIP erhalten haben. Deren Silikon kann heraussickern, sich im Körper verteilen und Entzündungen auslösen. Unbewiesen ist, ob dies das Krebsrisiko erhöht.


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