Gericht: Stadt Duisburg darf 'Bettensteuer' erheben: Die 'Bettensteuer' der Stadt Duisburg ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in zwei am Montag bekannt gegebenen Urteilen entschieden, wie das Gericht mitteilte. Die Klagen von zwei Duisburger Hotelbetreibern wurden abgewiesen.
Vergrößern Gericht: Stadt Duisburg darf 'Bettensteuer' erheben | Bild: © dapd

Düsseldorf/Duisburg (dapd-nrw).

Seit November 2010 erhebt Duisburg eine örtliche Aufwandsentschädigung von fünf Prozent des Übernachtungspreises. Nach Ansicht des Gerichts ist die Abgabe sowohl mit den Vorschriften des nordrhein-westfälischen Kommunal-Abgabenrechts wie auch des Grundgesetzes und des europäischen Gemeinschaftsrechts vereinbar.

Gegen die Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragt werden.

(Az.: 25 Kommunen 187/11; 25 K 342/11)

dapd