2003 und 2004 hatten bundesweit mehr als 100 000 Anleger insgesamt 650 Millionen Euro in die beiden Fonds VIP3 und VIP4 investiert. Die Anlegeprodukte waren als Steuersparmodell verkauft worden, was sich als falsch herausstellte, da hohe Steuernachforderungen folgten. Der Gründer der VIP Medienfonds, Andreas Schmid, war wegen Steuerhinterziehung in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt worden.
Laut Karlsruher Gericht hatten die acht Kläger auf Empfehlung von Kundenberatern der Commerzbank Kommanditanteile an den VIP-Medienfonds 3 und 4 in einer Höhe von 25 000 und 50 000 Euro erworben. Die Bank hatte dafür ohne Wissen der Kunden eine Provision von mindestens 8,25 Prozent erhalten.
Der Gericht urteilte, die Bank hätte ihre Kunden über sogenannte Kickback-Zahlungen, Provisionen, die die Bank bei einer Anlegerempfehlung erhält, informieren müssen. Nur so könne der Kunde einschätzen, ob die Bank in einem Interessenkonflikt handele. Zudem seien die Fonds in dem Kundenprospekt fälschlich als «Garantiefonds» bezeichnet worden. Dies erwecke den Eindruck, der Anlagebetrag sei durch eine Garantie abgesichert. Im ungünstigsten Fall war jedoch ein Totalverlust zu befürchten.
Die Urteile sind rechtskräftig.
(Urteile des OLG vom 7. Mai 2010: 17 Urteile 67/09; 17 U 88/98; 17 U 92/09; 17 U 107/09; 17 U 113/09; 17 U 118/09; 17 U 12/10; 17 U 13/10)
ddp/kvg/mbr/lyh

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