Nach Erfahrungen des KS wird aus dem Fahrverbot oft der komplette Entzug der Fahrerlaubnis. Und das habe sehr böse Folgen, denn in den meisten Fällen bekomme man den Führerschein erst nach Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zurück. Voraussetzung dafür sei unter anderem der Nachweis einer mindestens einjährigen Drogenabstinenz.

Es komme nicht auf die Drogenmenge an, mahnt der KS. Anders als bei Alkohol gebe es keine Grenzwerte. Auch der kleinste Joint könne Folgen haben. Wer glaube, die Polizei austricksen zu können, irre: «Die Beamten sind in der Regel so gut geschult, dass sie Verdachtsmomente erkennen und sichern können, was sich später nicht nur im Blut, sondern auch im Urin und sogar in den Haaren nachweisen lässt», schildert KS-Sprecher Thomas Achelis seine Beobachtungen.

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