Berlin (dapd-lth). Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen brachten am Freitag einen Antrag in den Bundesrat ein, menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe von Tätern als besondere Umstände in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.
Sie sollen im Rahmen der Strafzumessung als strafverschärfend berücksichtigt werden. Weil Hasskriminalität in besonderem Maße geeignet sei, den sozialen Frieden zu stören, müsse das Strafrecht dem 'erhöhten Unrechtsgehalt' stärker als bisher Rechnung tragen. Der Antrag wird zunächst in den Ausschüssen der Länderkammer beraten.
dapd


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