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Wirtschaft
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| Autoren | Diskussion zu: BGH: Finanzberater muss Provisionen nicht ungefragt offenlegen |
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Artikel von: Redaktion www.ad-hoc-news.de 07.06.2010 2 mal gelesen |
Wenn Berater nicht für Banken arbeiten, müssen sie ihren Kunden beim Verkauf von Finanzprodukten ihre Provisionen nicht ungefragt offenlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (III ZR 196/09) in einem Grundsatzurteil gegen einen klagenden Anleger entschieden, wie die Stiftung Warentest berichtet. Die Richter wiesen in dem Fall den Berliner Verbraucherschützern zufolge die Klage eines Anlegers gegen den Finanzvertrieb AWD wegen verschwiegener Provisionen ab. Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Celle, muss nun erneut prüfen, ob der AWD wegen mangelnder Aufklärung über die Risiken einer empfohlenen Geldanlage Schadenersatz zahlen muss. Hier gelangen Sie zum Artikel |
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