| Schließen X |
|
Artikel verfassen
Antwort erstellen |
| Schließen X |
| Schließen X |
| Schließen X |
|
Forum Regeln
|
Wirtschaft
Jetzt einen eigenen Artikel verfassen!
Liebe Freunde der Debatte, liebe Leser,
willkommen im AD HOC NEWS Forum! Wir haben diesen Bereich mit verschiedenen Funktionen ausgestattet, die Ihnen die Teilnahme an den Diskussionen erleichtern sollen. Probieren Sie es aus! Wir wünschen Ihnen viel Spaß im Forum. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Regeln für das Forum.
| Autoren | Diskussion zu: Arbeitgeber muss Arbeitszeitvereinbarung durchsetzen |
|
Artikel von: Redaktion www.ad-hoc-news.de 17.03.2010 19 mal gelesen |
Arbeitgeber muss Arbeitszeitvereinbarung durchsetzen Arbeitgeber müssen eine mit dem Betriebsrat vereinbarte Arbeitszeitregelung auch durchsetzen. Arbeiten Beschäftigte wiederholt außerhalb der vereinbarten Zeiten, ohne dass der Arbeitgeber einschreitet, kann der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht die Verhängung eines Ordnungsgeldes durchsetzen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Entscheidung vom 8. Februar 2010, AZ: 5 TaBV 28/09) macht der juristische Fachverlag Dr. Otto Schmidt aufmerksam. Hier gelangen Sie zum Artikel |
|
0
0
0
|
|

