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| Autoren | Diskussion zu: Uniklinik - Psychiater muss Teppichhändler Schadenersatz zahlen |
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Artikel von: Redaktion www.ad-hoc-news.de 04.02.2010 131 mal gelesen |
Der Leiter der Psychiatrischen Uniklinik München, Hans-Jürgen M., muss dem bekannten ehemaligen Teppichhändler Eberhart Herrmann Schadenersatz zahlen. Anlass ist ein psychiatrisches Attest aus dem Jahr 1994, mit dem M. den Ruf des Klägers Ruf ruiniert hat.
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Antwort #1 DrogenSindDoof 11.02.2010 1 mal gelesen |
„Möller hatte das Attest, in dem er Herrmann als manisch und gefährlich einstufte, direkt und ohne Absprache mit seinem Patienten an dessen Ehefrau weitergeleitet.“ Soweit ich nachgelesen habe, war er doch gar nicht sein Patient. Es scheint sich um ein ganz normales Geschäft gehandelt zu haben, Alltag in der Psychiatrie. Um jemanden aus dem Weg zu haben, erklärt man ihn für unzurechnungsfähig. Psychiater geben sich für derartige Gefälligkeiten gerne her. Möller hat das Attest an den Auftraggeber weitergegeben, oder? War es nicht so? Na und, könnte man sagen, wird doch immer wieder in Filmen thematisiert. Nur hier handelt es sich halt um Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Möller, Direktor des Klinikums Innenstadt der LMU und der Staat wird den Schaden bezahlen müssen. |
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Antwort #2 Martina 12.02.2010 1 mal gelesen |
Hernn Herrmann wenigtstens allen materiellen Schaden ersetzen. Ein Urteil aufgrund von Rechtsstaatlichkeit.Es ist nicht nach der Lobby aus der Psychiatrie gegangen, die in München leider stark ist. Da muss noch genau hingeschaut werden. Auch wegen unserer Steuergelder. |
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Antwort #3 Walter Neuschitzer 15.02.2010 1 mal gelesen |
Wenn der Teppichhändler gar nicht Möllers Patient war, dann riecht das Ganze aber schon sehr nach Korruption. Es ist erfreulich, dass Recht gesprochen wurde, aber eine Dauer von 10 Jahren für den Rechtsstreit? Welche Chance hat ein Normalbürger, wenn ein Psychiater dieses Schlags es auf ihn abgesehen hat? |
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Antwort #4 Mitleser 14.08.2010 1 mal gelesen |
Gut, dass man es diesem Hansel, der meist wehrlose Personen mit Stromschlägen traktiert, seine Grenzen aufgezeigt hat. M.E. ist die bayrische Regierung nicht haftungsverpflichtet. Die 3 Mio Euro Vermögensschaden, die dem armen Teppichhändler entstanden sind, muß der Weißkittel selbst bezahlen. Sein üppiges Gehalt wird ausreichen und hoffentlich wird er nicht zum Sozialfall, dass für ihn auch noch die Bevölkerung aufkommen muß. Manchmal wünscht man sich für solche Leute die Todesstrafe. |

