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| Autoren | Diskussion zu: Gericht entscheidet über Schleich gegen Schleich |
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Artikel von: Redaktion www.ad-hoc-news.de 18.03.2010 2 mal gelesen |
Gericht entscheidet über Schleich gegen Schleich Entscheidung im Fall Plastik gegen Plüsch: Das Landgericht Stuttgart will heute bekanntgeben, ob Künstlerteddys den Namen «Schleichbären» tragen dürfen. Der Spielzeughersteller Schleich aus Schwäbisch Gmünd wehrt sich gegen die Bezeichnung, weil er eine Verwechslung mit den eigenen Produkten befürchtet. Diese Gefahr sieht die Künstlerin Monika Schleich nicht: Ihre Bären seien nicht mit einem Massenprodukt vergleichbar. Die Richter hatten erkennen lassen, dass ihr Urteil zugunsten des Herstellers ausfallen könnte. Hier gelangen Sie zum Artikel |
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