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| Autoren | Diskussion zu: Eheleute - Rechtstipp: Regeln für Eigenheimzulage nach Trennung beachten |
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Artikel von: Redaktion www.ad-hoc-news.de 25.11.2009 14 mal gelesen |
Eheleute - Rechtstipp: Regeln für Eigenheimzulage nach Trennung beachten (AZ: 12 K 12220/08)ddp.djn/ome/mbr Wenn Eheleute Eigenheimzulage bekommen, erhält derjenige, der aus dem Haus auszieht, nur dann weiter seinen Teil der Eigenheimzulage, wenn er die Immobilie dem anderen Partner kostenlos überlässt. Zahlt der weiter im Haus lebende Ehegatte hingegen eine Nutzungsentschädigung, so entfällt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg die Eigenheimzulage für den nicht mehr in dem Haus lebenden Ehegatten. Das gilt auch, wenn der im Haus lebende Ehegatte die Kosten für die Immobilie alleine trägt und den ausgezogenen Ehegatten von allen Ansprüchen der Bank freistellt. Denn ein solcher Ausgleich ist nach Meinung der Richter einer Nutzungsentschädigung gleichzustellen. Hier gelangen Sie zum Artikel |
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