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| Autoren | Diskussion zu: Bundessozialgericht - Schwer Hörgeschädigte haben Anspruch auf digitale Hörgeräte |
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Artikel von: Redaktion www.ad-hoc-news.de 17.12.2009 506 mal gelesen |
Bundessozialgericht - Schwer Hörgeschädigte haben Anspruch auf digitale Hörgeräte Das Bundessozialgericht (BSG) hat 125 000 schwerhörigen Kassenpatienten den Weg zu einer besseren Hörgeräteversorgung frei gemacht. Der 3. Senat verurteilte am Donnerstag die Betriebskrankenkasse Securvita, für einen nahezu ertaubten Versicherten die vollen Kosten eines besonders hochwertigen digitalen Hörgerätes zu übernehmen. Die Kasse hatte sich nur mit dem für solche Hilfsmittel vorgesehenen Festbetrag von 987,31 Euro an den Kosten beteiligen wollen. Nun muss sie weitere 3073 Euro zahlen. Hier gelangen Sie zum Artikel |
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