Hundehaftpflichtversicherung Test, Hundehaftpflichtversicherung

Hundehaftpflicht: Auch Mehrfachoperation muss erstattet werden

26.05.2015 - 16:00:11

Hundehaftpflicht: Auch Mehrfachoperation muss erstattet werden. Acht Operationen innerhalb von acht Jahren, und noch immer sind die Folgen eines Hundebisses nicht beseitigt: Das ist die bittere Wahrheit für eine junge Frau, die im Alter von zehn Jahren von einem Golden Retriever ins Gesicht gebissen worden war. Jetzt weigert sich die Hundehaftpflichtversicherung, die Kosten für weitere Operationen zu übernehmen. Der jungen Klägerin bleibt nichts anderes übrig, als erneut den Gang vor den Richter anzutreten. Doch dieser Fall ist das beste Beispiel, warum eine Hundehaftpflichtversicherung für den Hundehalter und für unbeteiligte Dritte so wichtig ist. Welche weiteren Gründe für eine Hundehaftpflichtversicherung sprechen und welche im letzten Test am besten abgeschnitten haben, erfährt man auf http://www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/Versicherer lehnt Mehrfach-OP ab Die heute 18 Jahre alte Klägerin war im Jahr 2007 als Zehnjährige von einem Hund im Gesicht gebissen worden. Die linke Gesichtshälfte musste in einer sechs Stunden dauernden Notoperation wiederhergestellt werden. Es folgten sieben weitere Eingriffe, im September 2015 ist die 9. OP geplant. Unklar ist noch, ob die Korrektur der entstandenen Narben dann abgeschlossen ist oder ob weitere Eingriffe erforderlich sind. Die Hundehaftpflichtversicherung will für weitere Operationen nicht aufkommen. Sie hat bisher 20.000 Euro gezahlt, behauptet nun aber, weitere Eingriffe könnten das Ergebnis nicht mehr verbessern und die Narben nicht weiter beseitigen. Aus diesem Grund möchte man für weitere Kosten nicht aufkommen. Ein Vergleich für beide Seiten nicht akzeptabelIn der gerade gelaufenen Verhandlung hatte die Richterin einen Vergleich vorgeschlagen. Zur Diskussion steht eine Summe von 50.000 Euro für alle weiteren Operationen. Der Versicherer lehnt das ab und will maximal 17.000 Euro zahlen. Das Opfer fordert 35.000 Euro. Sollte es nicht zum Vergleich kommen, werden die Richter am 22. Juni 2015 ein endgültiges Urteil fällen. Ungeachtet der Entscheidung durch die Richter zeigt der vorliegende Fall deutlich, wie wichtig eine Hundehaftpflichtversicherung für den Hundehalter ist. Das Tier galt als FamilienhundBesonders bitter muss für die junge Frau sein, dass der Golden Retriever als Familienhund galt und zutraulich gewesen sein soll. Völlig unklar ist bis heute, warum es zu dem Übergriff auf das damals zehn Jahre alte Mädchen kommen konnte. Wäre das Kind nicht in einer mehrstündigen Notoperation sofort behandelt worden, wären die Folgen wahrscheinlich kaum abzuschätzen gewesen. Bis heute leidet die junge Frau unter den Narben, die sie nun auch vor Gericht präsentieren musste, um ihr gutes Recht zu erstreiten. Ihre Forderung beläuft sich auf Schmerzensgeld und auf Schadenersatz. Der Hundehalter ist inzwischen verstorben, die Hinterbliebenen möchten den Fall offenbar gerne im Interesse der Klägerin schnellstmöglich und einvernehmlich lösen. Das als Familienhund gehaltene Tier wurde einen Tag nach dem Übergriff eingeschläfert. Ohne Hundehaftpflicht hätte der Hundehalter alle Operationen aus eigener Tasche zahlen müssen und wäre vermutlich in den finanziellen Ruin geraten. Der Fall ist ein erneuter Beweis dafür, dass der Verzicht auf eine Hundehaftpflicht letztlich der Versuch ist, am falschen Ende zu sparen.

Acht Operationen innerhalb von acht Jahren, und noch immer sind die Folgen eines Hundebisses nicht beseitigt: Das ist die bittere Wahrheit für eine junge Frau, die im Alter von zehn Jahren von einem Golden Retriever ins Gesicht gebissen worden war. Jetzt weigert sich die Hundehaftpflichtversicherung, die Kosten für weitere Operationen zu übernehmen. Der jungen Klägerin bleibt nichts anderes übrig, als erneut den Gang vor den Richter anzutreten. Doch dieser Fall ist das beste Beispiel, warum eine Hundehaftpflichtversicherung für den Hundehalter und für unbeteiligte Dritte so wichtig ist. Welche weiteren Gründe für eine Hundehaftpflichtversicherung sprechen und welche im letzten Test am besten abgeschnitten haben, erfährt man auf http://www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/

Versicherer lehnt Mehrfach-OP ab 
Die heute 18 Jahre alte Klägerin war im Jahr 2007 als Zehnjährige von einem Hund im Gesicht gebissen worden. Die linke Gesichtshälfte musste in einer sechs Stunden dauernden Notoperation wiederhergestellt werden. Es folgten sieben weitere Eingriffe, im September 2015 ist die 9. OP geplant. Unklar ist noch, ob die Korrektur der entstandenen Narben dann abgeschlossen ist oder ob weitere Eingriffe erforderlich sind. Die Hundehaftpflichtversicherung will für weitere Operationen nicht aufkommen. Sie hat bisher 20.000 Euro gezahlt, behauptet nun aber, weitere Eingriffe könnten das Ergebnis nicht mehr verbessern und die Narben nicht weiter beseitigen. Aus diesem Grund möchte man für weitere Kosten nicht aufkommen. 

Ein Vergleich für beide Seiten nicht akzeptabel
In der gerade gelaufenen Verhandlung hatte die Richterin einen Vergleich vorgeschlagen. Zur Diskussion steht eine Summe von 50.000 Euro für alle weiteren Operationen. Der Versicherer lehnt das ab und will maximal 17.000 Euro zahlen. Das Opfer fordert 35.000 Euro. Sollte es nicht zum Vergleich kommen, werden die Richter am 22. Juni 2015 ein endgültiges Urteil fällen. Ungeachtet der Entscheidung durch die Richter zeigt der vorliegende Fall deutlich, wie wichtig eine Hundehaftpflichtversicherung für den Hundehalter ist. 

Das Tier galt als Familienhund
Besonders bitter muss für die junge Frau sein, dass der Golden Retriever als Familienhund galt und zutraulich gewesen sein soll. Völlig unklar ist bis heute, warum es zu dem Übergriff auf das damals zehn Jahre alte Mädchen kommen konnte. Wäre das Kind nicht in einer mehrstündigen Notoperation sofort behandelt worden, wären die Folgen wahrscheinlich kaum abzuschätzen gewesen. Bis heute leidet die junge Frau unter den Narben, die sie nun auch vor Gericht präsentieren musste, um ihr gutes Recht zu erstreiten. Ihre Forderung beläuft sich auf Schmerzensgeld und auf Schadenersatz. Der Hundehalter ist inzwischen verstorben, die Hinterbliebenen möchten den Fall offenbar gerne im Interesse der Klägerin schnellstmöglich und einvernehmlich lösen. Das als Familienhund gehaltene Tier wurde einen Tag nach dem Übergriff eingeschläfert. Ohne Hundehaftpflicht hätte der Hundehalter alle Operationen aus eigener Tasche zahlen müssen und wäre vermutlich in den finanziellen Ruin geraten. Der Fall ist ein erneuter Beweis dafür, dass der Verzicht auf eine Hundehaftpflicht letztlich der Versuch ist, am falschen Ende zu sparen.

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