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| Autoren | Diskussion zu: Teurer Ausgleich für Teilzeitlehrer - Zwangsweise Anordnung von Teilzeit bei Beamten war rechtswidrig - Land muss nachzahlen |
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Artikel von: Redaktion www.ad-hoc-news.de 17.06.2010 19 mal gelesen |
Das Land muss zwangsweise teilzeitverbeamteten Lehrern einen Ausgleich für entgangene Besoldungs- und Versorgungsleistungen zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag, dass die Teilzeitanordnung in der Ernennungsurkunde der Beamten rechtswidrig war. Das Land muss damit den Lehrern die Differenz zur Vollzeitbeschäftigung erstatten. Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) kritisierte das Urteil und betonte: «Ich halte es für ein falsches Signal, dass Beamte des Landes für nicht geleistete Arbeit Anspruch auf Besoldung und Versorgung haben.» Hier gelangen Sie zum Artikel |
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