Finanzunternehmen (financial firms)
In der deutschen Rechtssprache Firmen, die keine Institute sind, jedoch bestimmte im Gesetz aufgezählte Geschäfte auf dem Finanzmarkt betreiben, vor allem Bargeldbearbeitung, Beteiligungserwerb, Factoring, Leasing, Kreditkartenausgabe, Handel mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung, Geldmaklergeschäfte und Finanzberatung. Vgl. die genaue Aufzählung in § 1, Abs. 3 KWG.




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