Finanzinstrumente, originäre (primary financial instruments)
Nach IAS definiert als Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Grundgeschäfte; bread-and-butter lines) und Finanzforderungen und Finanzschulden. IAS 39 gliedert die originären Finanzinstrumente auf der Aktivseite in die drei Gattungen "zu Handelszwecken gehalten“, "bis zur Endfälligkeit zu halten“ sowie "zur Veräusserung verfügbar“.




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