Familie - Bildungsministerium: Landesaufsicht für Jugendämter nicht sinnvoll: Zuletzt hatte eine Familie ein 13-jähriges Mädchen jahrelang vor der Öffentlichkeit versteckt
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Lübbenow (ddp-lbg). Das Brandenburger Bildungsministerium hält die Einführung einer Landesaufsicht für Jugendämter nicht für sinnvoll. «In einem konkreten Einzelfall nützt eine Rechts- und Fachaufsicht über die Jugendämter im Land nicht», sagte ein Sprecher des Ministeriums am Donnerstag auf ddp-Anfrage. Durch eine solche Institution hätte auch der Fall des behinderten und versteckten Mädchens aus Lübbenow nicht verhindert werden können. Eine Verlagerung der Zuständigkeitskompetenzen sei nicht die Lösung.

Stattdessen ist nach Angaben des Sprechers die Qualitätssicherung bei den jeweiligen Jugendämtern wichtig. Diese könne nur durch eine bessere Vernetzung und Kommunikation zwischen den einzelnen Ämtern - wie etwa des Jugend-, des Schul- und des Gesundheitsamts - erreicht werden.

Das Bildungsministerium wies damit Vorwürfe der CDU über die Notwendigkeit einer Rechts- und Fachaufsicht über die Jugendämter zurück. Der Brandenburger CDU-Generalsekretär Dieter Dombrowski hatte am Mittwoch die langjährige Forderung nach einer solchen Institution bekräftigt. Eine Rechtsaufsicht könne die Stellung der Jugendämter stärken und sicherstellen, dass diese mit genügend Personal ausgestattet würden.

Die Kreisverwaltung Uckermark hat unterdessen Versäumnisse im Fall des behinderten Mädchens aus Lübbenow eingeräumt. «Dass es Lücken im Jugendamt gegeben hat, ist klar. Nun muss geprüft werden, wer für was und wann verantwortlich ist», sagte Sprecherin Ramona Fischer auf ddp-Anfrage. Die Überprüfungen würden sich noch bis Mitte oder Ende August hinziehen, da sich einige Mitarbeiter des Jugendamts im Urlaub befänden. «Wir wollen herausfinden, wo etwas falsch gelaufen ist, damit das abgestellt wird und nicht noch einmal passiert», fügte Fischer hinzu.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Eltern dauern unterdessen ebenfalls an. «Bisher liegen keine neuen Erkenntnisse im Fall vor», sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schiermeyer auf ddp-Anfrage.

Am Mittwoch war bekanntgeworden, dass ein behindertes 13-jähriges Mädchen von seinen Eltern mehrere Jahre vor der Öffentlichkeit versteckt wurde. Seit dem Umzug der Familie in die Uckermark vor neun Jahren wurde das Kind nach Angaben der Staatsanwaltschaft Neuruppin von der Außenwelt abgeschottet und besuchte keine Schule. Das Mädchen befindet sich derzeit in einer Klinik.

(ddp)