Frankfurt/Main (dapd-hes). Nur weil sich die Gesetze geändert hätten, sei der vielfach wegen Betruges vorbestrafte Angeklagte nicht in der Sicherungsverwahrung gelandet, sagte der Vorsitzende Richter.
Der 53-Jährige hat sich nach Überzeugung der Kammer in der Zeit von Mitte 2008 bis Sommer vergangenen Jahres mit seiner Masche knapp 500.000 Euro ergaunert. Der Angeklagte habe seinen Opfern erzählt, er sei Mehrheitsgesellschafter von Thyssen-Krupp. Als Alleinerbe verfüge er über ein Milliarden-Vermögen, Immobilien und eine Autosammlung. Weil er als unehelicher Sohn aber in Erbstreitigkeiten verwickelt sei, benötige er Geld für den Rechtsstreit. Daraufhin gaben ihm laut Urteil mindestens fünf Gutgläubige ihr gesamtes Erspartes.
Der Vorsitzende Richter nannte es eine 'infame Art und Weise', die eigenen Bekannten zu betrügen. Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Angeklagten eine massive Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Der geständige Angeklagte habe zwar von Reue gesprochen, aber kein Empfinden dafür, was er seinen Opfern angetan habe.
dapd


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