Factoring, unechtes (improper factoring)
Die Factoringfirma kauft Forderungen unter dem Vorbehalt, dass bei Zahlungsstörungen des Schuldners der Vertrag rückgängig gemacht wird; der Factoringkunde also den notleidende Zahlungsanspruch in seine Bücher zurücknimmt. Siehe Factoring, echtes, Fälligkeits-Factoring, Sicherungseinbehalt.




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