Bremen (dapd).
Auch andere Ärzte und Hygienefachkräfte der Frühgeborenen-Station verweigerten ihre Zeugenaussagen. Ihr Anwalt Erich Joester argumentierte, dass möglicherweise noch gegen sie strafrechtlich ermittelt werden könnte. Zeugen sind grundsätzlich zu einer Aussage verpflichtet, können ihre Aussage aber verweigern, wenn sie sich selbst belasten würden. Die Vorsitzende des Ausschusses, Antje Grotheer, kündigte an, dass über mögliche Konsequenzen für die Zeugen in nicht öffentlicher Sitzung beraten werde.
Anwalt Nentwig sagte, sein Mandant H. kenne nicht einmal die konkreten Vorwürfe gegen ihn. Er sei noch nicht von der Staatsanwaltschaft angehört worden. Zudem sei die fristlose Entlassung des Kinderarztes vom Klinikverbund Gesundheit Nord bislang nicht begründet worden. Der Anwalt kündigte an, dass H. zu einem späteren Zeitpunkt zur Aufklärung beitragen möchte. 'Sobald er die Vorwürfe kennt', sagte Nentwig.
Auf der von H. geleiteten Frühchenstation war 2011 bei 25 Babys wegen Hygienemangels ein multiresistenter Darmkeim festgestellt worden, mehrere Frühchen starben. Die Klinikleitung geht von drei toten Babys aus, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen sechs Todesfällen. Chefarzt H. wurde nach Bekanntwerden der Infektionswelle im November fristlos entlassen. Die Klinikleitung wirft ihm schwere Versäumnisse vor.
dapd


Forum
Facebook
Twitter




















