EU kündigt Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich an: Die EU wird wegen der Roma-Abschiebungen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich eröffnen, wenn Paris nicht binnen zwei Wochen seine Gesetze ändert. Derzeit sei die Freizügigkeitsrichtlinie von 2004, die EU-Bürgern im Fall von Ausweisungen zahlreiche Garantien zusichert, nicht ausreichend in das nationale Gesetz umgesetzt.
Vergrößern EU kündigt Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich an | Bild: © dapd

Brüssel (dapd). 'Wir haben deswegen heute beschlossen, ein Verfahren einzuleiten', sagte Justizkommissarin Viviane Reding in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AP. In einer Erklärung der Kommission heißt es, Frankreich werde formell über das Verfahren informiert, wenn es nicht bis zum 15. Oktober einen detaillierten Plan für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht vorlege.

Paris hat im Sommer mehr als 1.000 Roma nach Bulgarien oder Rumänien ausgewiesen und mehr als hundert illegale Lager aufgelöst. Reding warf den französischen Behörden deswegen Diskriminierung und einen Verstoß gegen die Grundrechte und Werte der EU vor. Ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Diskriminierung wird nun aber nicht eingeleitet. Dafür fehle der juristische Beweis, sagte Reding in dem Interview. 'Die Kommission kann nicht nur wegen des Eindrucks, dass etwas falsch lief, ein Verfahren einleiten.' Die französische Regierung hat stets beteuert, die Abschiebungen richteten sich nicht gegen eine bestimmte Volksgruppe.

An einem Verstoß Frankreichs gegen die Freizügigkeitsrichtlinie hat die Kommission keinen Zweifel. Diese erlaubt Ausweisungen von EU-Bürgern nur nach einer Prüfung der persönlichen Umstände eines jeden Betroffenen: Über sein Alter, seine Verbindung zum Gastland, seine ökonomische oder gesundheitliche Situation. 'Frankreich hat diese Verfahrensgarantien nicht gegeben', sagte Reding. 'Dass muss korrigiert werden und deswegen hat die Kommission heute gehandelt.'

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