Wie das Oberverwaltungsgericht am Freitag in Magdeburg mitteilte, seien die Beschlüsse bereits am Dienstag bestätigt worden.
Bei der Auswahlentscheidung über das Amt der Gleichstellungsbeauftragten seien hauptsächlich dienstliche Beurteilungen der Bewerberinnen gegenübergestellt worden. Dies sei in diesem Auswahlverfahren nicht ausreichend. Die Auswahl müsse aufgrund verschiedener Beurteilungsrichtlinien getroffen werden.
Staatskanzlei und Sozialministerium wollten sich nicht zu der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes äußern.
Magdeburg (ddp-lsa)


























