Ernennung - Staatskanzlei und Sozialministerium scheitern mit Beschwerde: Verfahren zur Ernennung einer neuen Landesgleichstellungsbeauftragten nicht korrekt abgelaufen Das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt hat eine Beschwerde des Ministerpräsidenten und des Sozialministeriums gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Magdeburg zurückgewiesen. In dem Rechtsstreit ging es um die Ernennung einer neuen Landesgleichstellungsbeauftragten, die wegen Mängeln in der Auswahlentscheidung vorläufig gestoppt worden war.
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Wie das Oberverwaltungsgericht am Freitag in Magdeburg mitteilte, seien die Beschlüsse bereits am Dienstag bestätigt worden.

Bei der Auswahlentscheidung über das Amt der Gleichstellungsbeauftragten seien hauptsächlich dienstliche Beurteilungen der Bewerberinnen gegenübergestellt worden. Dies sei in diesem Auswahlverfahren nicht ausreichend. Die Auswahl müsse aufgrund verschiedener Beurteilungsrichtlinien getroffen werden.

Staatskanzlei und Sozialministerium wollten sich nicht zu der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes äußern.

Magdeburg (ddp-lsa)