Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, könnte laut Seitz Ende April/Anfang Mai der Prozess eröffnet werden. Der Anzeige vorausgegangen sind polizeiliche Durchsuchungen des Tierheims und der dortigen Wohnung einer zwischenzeitlich gekündigten Mitarbeiterin.
Zeugen sprechen davon, dass den spanischen und polnischen Hunden die Kennzeichnungschips zur Herkunft ohne Narkose und laienhaft aus dem Körper entfernt und die neuen auf dieselbe Weise eingepflanzt worden seien. Zur Abgabe an Interessenten sei die Vergangenheit der Hunde anschließend neu erfunden worden. Die neuen Hundebesitzer sollen nicht über die Herkunft der Tiere informiert, vor allem sollen sie nicht über die spanischen Hundekrankheiten oder Verhaltensauffälligkeiten unterrichtet worden sein.
Wie in einem früheren Fall, in dem die Tierheimleiterin, ihre Stellvertreterin und der zuständige Tierarzt wegen Urkundenfälschung und des Einschläferns von insgesamt 50 Katzen und anderen Tieren zu Geldstrafen von 5900 Euro verurteilt worden waren, soll die Tierpflegerin uneingeschränkten Zugriff auf europäische Impfausweise gehabt haben. Diese hätten blanko herumgelegen und den Stempel des Tierarztes getragen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. So habe die Tierpflegerin ohne Probleme neue Ausweise ausstellen können. Die Hunde sollen eine neue Identität erhalten haben und als deutsche Fundhunde oder Abgabetiere ausgezeichnet worden sein.
Die Tierpflegerin soll nicht nur die Fundtieranzeigen oder Tierübereignungsverträge gefälscht, sondern auch Impfungen ohne den Tierarzt vorgenommen haben. In ihrem Prozess hatte sie vor Gericht ausgesagt, sie traute sie den Impfungen in Spanien nicht und habe die Tiere komplett neu geimpft. Sobald die Hunde in regelmäßigen Transporten auf einer Raststätte bei Freiburg übernommen worden waren, sollen sie unter die deutschen Hunde gemischt worden sein. Quarantänemaßnahmen seien nicht eingehalten worden, wirft Staatsanwaltschaft der Frau vor.
Ein weiterer Vorwurf: Die Hunde seien ohne Tollwutschutz ins Land geholt worden und für Mensch und Tier wegen der typischen Hundekrankheiten in Spanien eine Gefahr gewesen. Tatsächlich ist unter gewissen Umständen die Krankheit Leishmaniose auf den Menschen übertragbar, wobei besonders Menschen mit einem geschwächten Immunsystem gefährdet sind.
Die vor zwei Jahren verurteilte Leiterin ist nach wie vor Chefin. Ihr Lebensgefährte, ein ebenfalls verurteilter Tierarzt, hatte den Mitarbeiterinnen die Erlaubnis erteilt, seine Unterschrift unter EU-Heimtierausweisen zu fälschen. Vom Landratsamt Bodenseekreis war ihm daraufhin untersagt worden, solche Ausweise für Tierheim-Tiere auszustellen. Gegen diesen Bescheid wehrt er sich noch und klagt.
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