Erklärung zu Mindestlohn für Sicherheitsbranche unterzeichnet: Für bestimmte Tätigkeiten im Schutz- und Sicherheitsgewerbe in Sachsen-Anhalt gilt ab sofort ein verbindlicher Mindestlohn. Auf Empfehlung des Tarifausschusses habe Arbeitsminister Norbert Bischoff (SPD) den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Teilen für allgemeinverbindlich erklärt.
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Magddeburg (dapd-lsa). Das betreffe qualifizierte Mitarbeiter im Objektschutz und im separaten Wachdienst mit IHK-Abschluss, teilte das Ministerium mit.

Erstmals gelte damit beschränkt auf Sachsen-Anhalt ein und derselbe Lohn und zwar von 7,45 Euro, ab März 2012 von 8,00 Euro und ab 1. Januar 2013 von 8,60 Euro.

dapd