Erfüllung (settlement)
Allgemein die Begleichung einer Verbindlichkeit; die Glattstellung eines Kontos durch Zahlung. Im Rahmen eines Optionsvertrags die Lieferung des Basiswertes oder die Begleichung durch Barausgleich. Dieser entspricht dem Unterschied zwischen dem Ausübungspreis und dem Kurs des Basiswertes an dem vertraglich festgelegten Termin. Siehe Absicherungsverhältnis, Finanzinstrument, Forderungs- Inkongruenz, Lieferung, physische, Complex Option, Option, Rohstoff-Terminvertrag, Schadensersatzpflicht, Spreizung, Wiedereindeckungs-Risiko.. Vgl. die Definitionen im Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S. 42.

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