Entscheidung über Veröffentlichung von 'Mein Kampf' aufgeschoben: Im neuen Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Auszügen aus Adolf Hitlers 'Mein Kampf' hat das Landgericht München seine Entscheidung zunächst aufgeschoben. Das bayerische Finanzministerium hatte vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, derzufolge die Herstellung und Verbreitung auch kommentierter Auszüge aus der Hetzschrift verboten ist.
Vergrößern Entscheidung über Veröffentlichung von 'Mein Kampf' aufgeschoben | Bild: © dapd

München (dapd). Der britische Verleger Peter McGee legte daraufhin Widerspruch ein. Eine Entscheidung wurde frühestens Donnerstagabend erwartet.

In der jüngst veröffentlichten Ausgabe der Zeitschrift 'Zeitungszeugen' sollten ursprünglich mehrere, von Historikern kommentierte Passagen aus 'Mein Kampf' erscheinen. McGee veranlasste bereits kurz vor dem Erlass der Einstweiligen Verfügung, die Zitate unkenntlich zu machen. Der Freistaat Bayern ist Rechtsnachfolger des 1945 verbotenen Eher-Verlags in München und besitzt noch bis 2015 die Urheberrechte an 'Mein Kampf'.

In der Verhandlung am Donnerstag betonte der Rechtsvertreter des Freistaats, es gehe nicht darum, Ansprüche an den Einnahmen aus dem Werk geltend zu machen. Mit dem Verbot der Abdrucke solle vielmehr verhindert werden, dass 'Mein Kampf' in Umlauf kommt. Genau das sei aber zu befürchten; schließlich sei die Ausgabe der Zeitungszeugen mit der Ankündigung ''Mein Kampf' kommt an die Kioske' beworben worden.

Der Anwalt des Verlegers sagte indes, die Publikation von Auszügen sei ein wichtiger Schritt zur Beantwortung der Frage 'Wie war das eigentlich möglich?'. Das Gericht ließ allerdings schon die Tendenz erkennen, es halte die beabsichtigte Veröffentlichung nicht für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Hitlers Hetzschrift.

dapd