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Entscheidung - Krankenkassen haben weiterhin die Wahl! / Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet nicht zu Ausschreibungen

Entscheidung - Krankenkassen haben weiterhin die Wahl! / Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet nicht zu Ausschreibungen. Berlin (ots) - Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass Krankenkassen öffentliche Auftraggeber seien, ändert nichts an der grundsätzlichen Möglichkeit, den Versicherten Wahlfreiheit bei der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zu gewähren. Dies betont das Aktionsbündnis 03.07.09 | 10:25 Uhr

Berlin (ots) - Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass Krankenkassen öffentliche Auftraggeber seien, ändert nichts an der grundsätzlichen Möglichkeit, den Versicherten Wahlfreiheit bei der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zu gewähren. Dies betont das Aktionsbündnis "meine Wahl!", nachdem in der ...

Berlin (ots) - Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass Krankenkassen öffentliche Auftraggeber seien, ändert nichts an der grundsätzlichen Möglichkeit, den Versicherten Wahlfreiheit bei der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zu gewähren. Dies betont das Aktionsbündnis "meine Wahl!", nachdem in der vergangenen Woche einige gegensätzliche Interpretationen des EuGH-Urteils viele Hilfsmittelnutzer verunsicherten.

Bei der Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln bedeuten exklusive Ausschreibungen für die Versicherten oft ein Manko an Qualität und Service, da meist der billigste Anbieter den Zuschlag erhält. Der Patient wird bevormundet und kann dann nicht mehr selbst entscheiden, wem er seine Versorgung zum Beispiel mit Inkontinenzhilfen, Beatmungsgeräten oder Rollstühlen anvertraut. Bislang haben erst rund 30 Krankenkassen zum Mittel der Ausschreibung gegriffen, wie der Ausschreibungsmonitor des Aktionsbündnisses zeigt. Wo dies der Fall ist, kommt es jedoch sehr häufig zu großen Problemen für die betroffenen Hilfsmittelnutzer. Das Aktionsbündnis "meine Wahl!" fordert daher die Wahrung des Patientenwahlrechts. Offene Rahmenverträge mit möglichst vielen qualifizierten Leistungserbringern sind dafür auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein gangbarer Weg zum Erhalt eines offenen Qualitätswettbewerbs und vor allem zum Wohle der Betroffenen.

Im Aktionsbündnis "meine Wahl!" haben sich seit Juni letzten Jahres bundesweit Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfevereinigungen, Hilfsmittelhersteller und Versorgungspartner wie Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen zusammengeschlossen, um das Recht auf freie Wahl des Versorgungspartners im Hilfsmittelbereich zu erhalten. Das Bündnis setzt sich für eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und dem Stand der Technik entsprechende Versorgung mit Hilfsmitteln ein. Insgesamt 90 Unternehmen und Organisationen (Stand: Juli 2009) unterstützen bereits die Arbeit und die Ziele des Bündnisses, darunter die Inkontinenz Selbsthilfe e.V., der Deutsche Rollstuhl-Sportverband e.V., die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. und die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V.

Originaltext: Aktionsbündnis "meine Wahl!" Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71746 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71746.rss2

Pressekontakt:

Bärbel Hestert-Vecoli Aktionsbüro »meine Wahl!« c/o Weber Shandwick Schönhauser Allee 37, Geb. P 10435 Berlin

Tel.: +49 (0)30 203 51-27 bhestert@webershandwick.com

www.buendnis-meine-wahl.de

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http://www.ad-hoc-news.de/entscheidung-krankenkassen-haben-weiterhin-die-wahl--/de/Wirtschaft-Boerse/Verbraucher/20319998

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