München (dapd-bay). Die Entscheidung soll am 8. März verkündet werden, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.
Der Verleger will die Passagen aus Hitlers Werk gemeinsam mit einem umfangreichen Kommentar in einer Broschüre veröffentlichen, die an Kiosken erhältlich sein soll. Der Freistaat Bayern, der noch bis 2015 die Urheberrechte an dem Werk besitzt, will verhindern, dass die Hetzschrift in Umlauf kommt.
dapd


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