Bitburg (dapd-rps).
Die Eltern stellten laut Anklage bereits am 2. Oktober 2011 fest, dass der Säugling gesundheitliche Probleme hatte. Sie brachten das Neugeborene aber erst zwei Wochen später ins Krankenhaus. Für das Baby kam zu diesem Zeitpunkt aber jede ärztliche Hilfe zu spät: Es starb einen Tag später an Unterernährung und Austrocknung.
Die Mutter hatte nach Gerichtsangaben zwei Tage nach der Geburt auf eigenen Wunsch das Krankenhaus verlassen. Die Möglichkeit einer anschließenden Betreuung durch eine Hebamme lehnte sie ab. Nach Ansicht des Gerichts waren die Eltern aufgrund ihrer mangelnden Erfahrung mit der Versorgung des Säuglings überfordert.
dapd


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