Er gestand die Tat gegenüber den Ermittlern.
Der 22-Jährige verbüßt seit 2007 eine vierjährige Jugendstrafe. Mit Blick auf die im Oktober anstehende Entlassung waren dem Inhaftierten seit März «eng begrenzte zweckgebundene unbegleitete Ausgänge gewährt worden». Diese Praxis entsprach nach Aussagen der Anstaltsleiterin einer gutachterlichen Empfehlung. Am Tattag nahm der Inhaftierte an einer Gesellenprüfung außerhalb der Anstalt teil.
Im Laufe der Ermittlungen waren in der Anstalt alle für die Tat in Frage kommenden Häftlinge überprüft worden. Dabei war der Mann ins Visier der Ermittler geraten. Nach ihm war auch mit einem Phantombild gefahndet worden.
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