Für das Fahren kleinerer Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 4,75 Tonnen ermöglicht die Regelung eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung nach Landesrecht. In beiden Fällen dürfen solche Fahrzeuge jedoch ausschließlich zu Hilfszwecken genutzt werden. Der Deutsche Feuerwehrverband geht davon aus, dass mindestens 16 000 Fahrzeuge betroffen sind, für die in der Regel fünf oder mehr Fahrer benötigt werden, um ihre Einsatzbereitschaft rund um die Uhr zu gewährleisten.

Aufgrund von EU-Vorgaben dürfen Fahrer, die nach dem 1. Januar 1999 ihren Führerschein gemacht haben, gegenwärtig nur noch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen fahren. Für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.

Mit der Regelung will die Bundesregierung jungen Ehrenamtlichen das Fahren von Einsatzfahrzeugen erleichtern und so dem Fahrermangel bei Hilfsorganisationen entgegenwirken.

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