Berlin (dapd-bln).
Eingeblendet werden Bilder des Brandenburger Tors und des Kölner Doms - mögliche Ziele eines Terroranschlages, 'damit auch ihr etwas von dem Leid kostet, welches das unschuldige afghanische Volk Tag für Tag ertragen muss', wie der Sprecher mit leicht türkisch klingendem Akzent verkündet.
Yusuf O. verfolgt die Szene aufmerksam, aber ohne Regung. Er sitzt hinter einer Scheibe aus gepanzertem Glas auf der Anklagebank und soll der Sprecher des Videos sein. Es ist eines der ersten Beweismittel, mit dem die Bundesanwaltschaft den 26-jährigen Berliner in dem am Mittwoch eröffneten Prozess als Mitglied islamistischer Terrororganisationen überführen will. Nach Überzeugung der Chefankläger hat der brav wirkende Mann mit dem glatt rasierten Gesicht die 'Deutschen Taliban Mujahideen' (DTM) mitbegründet - jene Truppe, die als erste ausländische Terrorvereinigung ausschließlich aus in Deutschland sozialisierten Islamisten bestanden haben soll. Später, so die Bundesanwaltschaft, schlossen er und der ebenfalls angeklagte Österreicher Maqsood L. sich Al-Kaida an.
Das im September 2009 veröffentlichte Video versetzte die Sicherheitsbehörden seinerzeit in Alarmbereitschaft. Es war die zweite Terrordrohung innerhalb kürzester Zeit, die Bundestagswahl stand bevor, und die Sicherheitsbehörden konnten die DTM nicht recht einschätzen. Heute gehen Experten davon aus, dass die Gruppe nicht mehr existiert. Ihre Mitglieder fielen durch martialische Rhetorik auf und brüsteten sich, in Afghanistan Anschläge auf US-Truppen verübt zu haben. Ob es tatsächlich Anschläge der DTM gegeben hat, bei denen Schaden entstand, ist unklar.
'Die Beweislage ist äußerst dünn', sagt in einer Verhandlungspause Michael Murat Sertsöz, der Yusuf O. verteidigt. Die DTM sei keine eigenständige Terrorvereinigung, sondern eine Truppe ohne Organisationscharakter gewesen, sagt der Rechtsanwalt. Sein Mandant könne daher nicht wegen angeblicher Mitgliedschaft verurteilt werden. Auch das Video mit dem Titel 'Der Ruf zur Wahrheit' hält Sertsöz für kaum relevant. Der Sprecher sei vermummt und nicht identifizierbar. Ein Vergleich der Stimme mit der seines Mandanten könne zwar Indiz sein - nicht aber ein Beweis. Dass Sertsöz seinen Mandanten auf Konfrontation eingeschworen hat, zeigt sich in der Verhandlung. Yusuf O. schweigt, als der Vorsitzende Richter Josef Hoch Yusuf O. darauf hinweist, dass er eine Beweisführung zur Identifizierung der Stimme mit einer Aussage abkürzen könne.
Die Bundesanwaltschaft scheint sich dagegen sicher. 'Wir sind von der Existenz der DTM als ausländische Terrorvereinigung überzeugt. Wir meinen auch, dass Yusuf O. einer ihrer Mitbegründer war', sagt Oberstaatsanwalt Lothar Maur. In der Anklage führen die Chefankläger ihre Sicht der Dinge aus: Danach soll Yusuf O. mit zwei weiteren Berlinern im Mai 2009 seine Heimatstadt verlassen haben, um im bewaffneten 'Heiligen Krieg' gegen afghanische und pakistanische Soldaten sowie die Afghanistan-Schutztruppe ISAF zu kämpfen - zunächst in der DTM, später gemeinsam mit Maqsood L. bei Al-Kaida.
Folgt man den Ausführungen der Anklage, bewahrheitete sich dann, was Sicherheitsexperten stets befürchten, wenn europäische Islamisten sich Terrorgruppen in ausländischen Kampfgebieten anschließen: Die Al-Kaida-Führer beschlossen der Anklage zufolge, dass die Möchtegern-Kämpfer aus dem Westen dem Dschihad am besten dienen, wenn sie sich für Operationen in ihrer Heimat bereit halten. Gespeichert auf einer SD-Karte, wie sie in Fotoapparaten eingesetzt wird, habe der Al-Kaida-Funktionär Younis Al-Mauretani die Angeklagten instruiert, in Europa dafür ein Netzwerk von Islamisten aufzubauen.
Ein konkretes Anschlagsziel oder konkrete Vorbereitungen für einen Anschlag habe es nicht gegeben. Aber nach ihrer Rückreise im Januar 2011 sollen die Angeklagten - wenn auch erfolglos - tatsächlich versucht haben, in Wien und Berlin Mitstreiter zu gewinnen. Stets um Konspiration bemüht, habe L. Computer-Dateien dabei nicht nur mit Passwörtern verschlüsselt. Er soll ihnen Namen gegeben haben, die eher auf Pornofilme schließen ließen. Weitere Einblicke dürften folgen. Das Gericht hat fast 50 Verhandlungstage angesetzt.
dapd


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