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Einen - (Zweite Zusammenfassung - Neu: mehr Staatsanwaltschaft) Mindestens 20 Messerstiche im Gerichtssaal - Haftbefehl wegen Mordes gegen 28-Jährigen - Ehemann der getöteten Zeugin in Lebensgefahr --Von Tino Moritz und Romy Richter-- (Mit Bild)

02.07.09 | 18:09 Uhr

Dresden (ddp-lsc) Einen Tag nach der tödlichen Messerattacke im Dresdner Landgericht ist gegen den 28-jährigen Alex W Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden.

Dresden (ddp-lsc). Einen Tag nach der tödlichen Messerattacke im Dresdner Landgericht ist gegen den 28-jährigen Alex W. Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Mann eine 31-jährige Ägypterin am Mittwoch nach deren Zeugenaussage «unvermittelt angegriffen» und mindestens 18 Mal auf sie eingestochen. Zudem habe er mit mehreren weiteren Messerstichen den 32-jährigen Ehemann der Zeugin lebensgefährlich verletzt. Dessen Zustand sei weiterhin kritisch, hieß es. Die Frau hinterlässt einen dreijährigen Sohn. Sie war im dritten Monat schwanger.

Alex W. habe sich vor dem Haftrichter nicht zu der Tat geäußert, teilte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius mit. Bei der Überwältigung des Angreifers schoss ein Beamter der Bundespolizei auf den Ehemann des Opfers, da er ihn für den Angreifer hielt. Der Mann sei am Bein verletzt worden. Der Fall wird noch geprüft. Die Schussverletzung sei jedoch «nicht ursächlich für den lebensbedrohlichen Zustand des Ehemannes».

Der Angriff geschah während einer Berufungsverhandlung. Der Deutsche russischer Herkunft war im November wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 780 Euro verurteilt worden und hatte dagegen Berufung eingelegt, um einen Freispruch zu erwirken. Da er sich vor dem Amtsgericht, wo er diszipliniert aufgetreten sei, «absolut uneinsichtig» gezeigt habe, wollte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erreichen.

Alex W. hatte sein Opfer im vergangenen Jahr auf einem Spielplatz als «Islamistin», «Terroristin» und «Schlampe» beschimpft. Sie hatte ihn zuvor gebeten, ihrem Sohn einen Platz auf der Schaukel frei zu machen.

Auch der Pflichtverteidiger hatte in das Geschehen eingegriffen und versucht, Alex W. mit einem Stuhl von weiteren Attacken auf die Zeugin abzuhalten. Der Rechtsanwalt blieb unverletzt. Er verteidige den Beschuldigten in dem eingeleiteten Schwurgerichtsverfahren nicht mehr, hieß es. Alex W. ist laut Staatsanwaltschaft nicht vorbestraft. Er sei bei seiner Festnahme leicht verletzt worden. Zur Klärung der Schuldfähigkeit sei ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben worden.

Die Ermittler prüfen auch einen fremdenfeindlichen Hintergrund der Tat. «Es gibt auch Anlass dazu», sagte der sächsische Polizeipräsident Bernd Merbitz. Am Eingang des Landgerichts Dresden wurden am Donnerstag alle Besucher mit Metalldetektoren überprüft - nach Angaben einer Gerichtssprecherin «zur Abschreckung von potenziellen Nachahmungstätern». Ob diese für Dresdner Gerichte unübliche Sicherheitsmaßnahme beibehalten wird, blieb offen.

Justizminister Geert Mackenroth (CDU) will die Sicherheitskonzepte überprüfen. «Wenn der Hintergrund der Tat und die Persönlichkeit des Täters aufgeklärt sind, werden wir über mögliche Schlussfolgerungen, etwa den verstärkten Einsatz von Sicherheitsschleusen, sprechen», sagte er. Allerdings könnten aus Gerichtsgebäuden keine Hochsicherheitstrakte gemacht werden.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, verlangte indes, jedes einzelne Gerichtsgebäude daraufhin zu prüfen, wie die baulichen Gegebenheiten seien, um möglicherweise Maßnahmen zum besseren Schutz der Bürger zu treffen. Es sei jedoch nicht möglich, überall Kontrollen wie auf Flughäfen einzuführen. Frank verwies darauf, dass es allein rund 600 Amtsgerichte in Deutschland gebe. Für die Überprüfungen seien die Länder zuständig.

(Quellen: Merbitz in seiner Dankesrede zur Verleihung des Paul-Spiegel-Preises für Zivilcourage in Dresden; Gerichtssprecherin auf ddp-Anfrage; Mackenroth und Avenarius in Mitteilungen; Frank im ZDF)

ddp/ror/kos


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