Die 53 und 59 Jahre alten Kläger leben seit 1970 in Kettwig, einem spät eingemeindeten Stadtteil im Süden Essens. Für ihre Wohnung zahlten sie im strittigen Zeitraum rund 535 Euro. Das Jobcenter hielt aber mit 283 Euro nur etwas mehr als die Hälfte für angemessen und berief sich dabei auf das Mietniveau in der gesamten Stadt.
Die Eheleute machten dagegen geltend, dass Wohnungen in Kettwig teurer seien und ihnen ein Wegzug nicht zuzumuten sei. Denn nicht nur ihre Freunde, sondern auch ihre drei erwachsenen Kinder lebten alle in dem Stadtteil. Ständige S-Bahn-Fahrten zur Aufrechterhaltung des Kontakts seien vor allem der Ehefrau nicht möglich, da sie aus gesundheitlichen Gründen höchstens 20 Minuten am Stück stehen oder sitzen könne. Das BSG wollte sich diesen Argumenten nicht anschließen.
ddp/jbk/kos

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