Die angekündigte Kündigung von mehr als 10.000 Kunden durch Eon Hanse kritisierte die Verbraucherzentrale als "beispiellosen Vorgang in der deutschen Energiewirtschaft". Allerdings könnten sich die Kunden gegen eine wirksame Kündigung nicht wehren. Wer keinen neuen Anbieter suche oder bei Eon Hanse einen neuen Vertrag abschließe, steht nicht ohne Gas da. Eon Hanse sei als Grundversorger verpflichtet, die Kunden weiter zu beliefern, allerdings zu einem wesentlich höheren Grundversorgungstarif.

Eon Hanse will allen Kunden die Kündigung schicken, die noch alte Verträge mit einer juristisch umstrittenen Preisänderungsklausel haben. Das hatte der Konzern am Wochenende angekündigt. Er stellte den Kunden neue Verträge mit modernisierten Änderungsklauseln und neuen Tarifen in Aussicht. Die alten Änderungsklauseln waren vom Hamburger Landgericht nach jahrelangen Verhandlungen für unwirksam erklärt worden, weil sie nicht präzise genug gefasst seien. Gegen diese Entscheidung hat Eon Hanse Berufung eingelegt. Bis zur endgültigen Klärung der offenen Rechtsfragen, die erst durch den Bundesgerichtshof (BGH) zu erwarten ist, dürften noch mehrere Jahre vergehen.

HAMBURG (dpa-AFX)