Unternehmensnachrichten
Düsseldorfer - Kartellamt untersagt Verkauf des Zeitungsverlags Aachen
26.11.09 | 16:05 UhrDem Düsseldorfer Verlagshaus gehören bereits 24,5 Prozent des Aachener Zeitungsverlag Die restlichen Anteile verteilen sich auf die 24 Erben der drei Zeitungsgründer Die Mehrheit der Gesellschafter wollte ihre Anteile wohl verkaufen.Die Bonner Wettbewerbsbehörde hatte beiden Parteien in einer sogenannten Abmahnung mitgeteilt, dass sie die Übernahme voraussichtlich ablehnen werde. Der geplante Verkauf der Mehrheit des Zeitungsverlags Aachen («Aachener Zeitung», «Aachener Nachrichten») an den Nachbarverlag «Rheinische Post» ist am Einspruch des Bundeskartellamts gescheitert. Eine Sprecherin der Zeitungsverlags Aachen bestätigte am Donnerstag auf ddp-Anfrage einen entsprechenden Bericht des Branchenblatts «Werben & Verkaufen». Nach dem ablehnenden Bescheid des Kartellamts haben die verkaufswilligen Aachener Gesellschafter und die «Rheinische Post» ihren Antrag zurückgezogen.
Dem Düsseldorfer Verlagshaus gehören bereits 24,5 Prozent des Aachener Zeitungsverlag. Die restlichen Anteile verteilen sich auf die 24 Erben der drei Zeitungsgründer. Die Mehrheit der Gesellschafter wollte ihre Anteile wohl verkaufen.
Die Bonner Wettbewerbsbehörde hatte beiden Parteien in einer sogenannten Abmahnung mitgeteilt, dass sie die Übernahme voraussichtlich ablehnen werde. Die Wettbewerbshüter hätten dort «wettbewerbsrechtliche Bedenken» geltend gemacht, sagte der Sprecher der Sprecher der Behörde gegenüber «Werben & Verkaufen». Zu den Einzelheiten äußerte er sich nicht. So genannte Nachbarschaftsfusionen von Zeitungsverlagen werden von den Bonner Kartellwächtern traditionell kritisch gesehen.
ddp/map/ple
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Dem Düsseldorfer Verlagshaus gehören bereits 24,5 Prozent des Aachener Zeitungsverlag Die restlichen Anteile verteilen sich auf die 24 Erben der drei Zeitungsgründer Die Mehrheit der Gesellschafter wollte ihre Anteile wohl verkaufen.Die Bonner Wettbewerbsbehörde hatte beiden Parteien in einer sogenannten Abmahnung mitgeteilt, dass sie die Übernahme voraussichtlich ablehnen werde. Der geplante Verkauf der Mehrheit des Zeitungsverlags Aachen («Aachener Zeitung», «Aachener Nachrichten») an den Nachbarverlag «Rheinische Post» ist am Einspruch des Bundeskartellamts gescheitert. Eine Sprecherin der Zeitungsverlags Aachen bestätigte am Donnerstag auf ddp-Anfrage einen entsprechenden Bericht des Branchenblatts «Werben & Verkaufen». Nach dem ablehnenden Bescheid des Kartellamts haben die verkaufswilligen Aachener Gesellschafter und die «Rheinische Post» ihren Antrag zurückgezogen.
Dem Düsseldorfer Verlagshaus gehören bereits 24,5 Prozent des Aachener Zeitungsverlag Die restlichen Anteile verteilen sich auf die 24 Erben der drei Zeitungsgründer Die Mehrheit der Gesellschafter wollte ihre Anteile wohl verkaufen.Die Bonner Wettbewerbsbehörde hatte beiden Parteien in einer sogenannten Abmahnung mitgeteilt, dass sie die Übernahme voraussichtlich ablehnen werde. Der geplante Verkauf der Mehrheit des Zeitungsverlags Aachen («Aachener Zeitung», «Aachener Nachrichten») an den Nachbarverlag «Rheinische Post» ist am Einspruch des Bundeskartellamts gescheitert. Eine Sprecherin der Zeitungsverlags Aachen bestätigte am Donnerstag auf ddp-Anfrage einen entsprechenden Bericht des Branchenblatts «Werben & Verkaufen». Nach dem ablehnenden Bescheid des Kartellamts haben die verkaufswilligen Aachener Gesellschafter und die «Rheinische Post» ihren Antrag zurückgezogen.
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