Berlin (dapd). Historiker haben erneut Vorwürfe gegen das Bundeskanzleramt wegen der Sperre von BND-Akten zu Adolf Eichmann erhoben. Trotz eines gültigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (BVerwG) verweigerten das Amt und der Bundesnachrichtendienst (BND) nach wie vor Einsicht in die Unterlagen, kritisierte der Direktor der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz, Norbert Kampe, am Dienstag in Berlin. Der BND ist dem Kanzleramt unterstellt.
Anlass für die Kritik ist die erste europäische Ausstellung zum Verfahren gegen Eichmann in Jerusalem, das vor 50 Jahren eröffnet wurde. Die Sonderausstellung wird ab Mittwoch in der Topographie des Terrors gezeigt.
Eichmann verantwortete federführend die systematische Ermordung eines Großteils der europäischen Juden. Agenten des Mossad hatten den ehemaligen SS-Mann 1960 aus Argentinien nach Israel entführt. Dort wurde er in dem Prozess zum Tode verurteilt und 1962 hingerichtet. Wie aus kürzlich veröffentlichten Akten der CIA hervorgeht, wussten sowohl der US-amerikanische Geheimdienst als auch der BND bereits in den 1950er Jahren von Eichmanns Aufenthaltsort.
Auf Offenlegung der Akten hatte eine argentinische Journalistin geklagt. Die Publizistin arbeitet unter anderem als Südamerika-Korrespondentin für die ARD. Sie bekam im April 2010 vom Bundesverwaltungsgericht Recht (BVerwG 20 F 13.09). Eine Sperrerklärung des Bundeskanzleramtes für die Akten sei 'rechtswidrig', urteilten die Richter. Das gelte auch für die Vorlage der Dokumente vor Gericht.
Die Leipziger Richter begründeten ihre Entscheidung im April 2010 unter anderem wie folgt: 'Die ohnehin bekannten Geschehnisse würden durch eine Veröffentlichung der in Rede stehenden Archivunterlagen nur um Facetten ergänzt.' Nachteile für das Wohl des Bundes seien nicht gegeben. Das gelte auch für eine vorgebliche Gefährdung der weiteren Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten. Selbst der Schutz von Informanten könne keine vollständige Sperrung der Akten rechtfertigen.
Kampe zufolge habe das Kanzleramt dem Leipziger Urteil noch immer nicht entsprochen. 'Das ist ein absurder, später Versuch, um nochmals zu tarnen, in welcher Weise die Bundesrepublik und ihre Beamten in die Vertuschung involviert waren', sagte er. Es geht um etwa 3400 Seiten Aktenmaterial.
Kuratorin Lisa Hauff sagte, der BND habe den Ausstellungsmachern noch in den vergangenen Monaten die Akten auch mit Verweis auf betroffene Persönlichkeitsrechte noch Lebender verweigert. Man habe die Sache jedoch auf sich beruhen lassen und sei nicht dagegen vorgegangen, weil die 60er Jahre den Mittelpunkt der Ausstellung bildeten. Bei den Akten handele es sich um Vorgänge aus den 50er Jahren.
Kampe teilte mit, inzwischen befänden sich die BND-Akten zwar bei Gericht. Allerdings werde hinter verschlossenen Türen jede Seite auf die Tauglichkeit zur Veröffentlichung geprüft. Es sei ihm ein Rätsel, warum das Kanzleramt so handele, sagte der Forscher. Das Vorgehen verursache für BND und Bundeskanzleramt einen Imageschaden.
dapd


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