Altersvorsorge, Freiberufler

Die optimale Altersvorsorge für Freiberufler und Selbstständige

27.10.2014 - 16:46:32

Normalerweise ist es für Selbstständige und Freiberufler nicht möglich, mit der Riester-Rente für das Alter vorzusorgen – es sei denn, der Ehepartner nennt einen Riester-Vertrag sein Eigen oder es werden Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Doch es gibt eine Alternative: Im Jahr 2005 entwickelte Professor Dr. Bert Rürup die private, kapitalgedeckte Rürup-Rente, die sogar – wie die Riester-Rente – staatlich gefördert wird. Mehr erfahren Sie hier.

So funktioniert die Rürup-Rente

Zwar wurde die Basisrente für Freiberufler und Selbstständige, umgangssprachlich Rürup-Rente genannt, schon im Jahr 2005 auf den Markt gebracht, die Möglichkeit, so hohe steuerliche Vorteile wie aktuell geltend zu machen, besteht aber erst seit Januar 2014. Insgesamt erkennt das Finanzamt 78 Prozent der Einzahlungen in die Rürup-Rente in der Steuererklärung als Sonderausgaben an, vorher waren es 60 Prozent, bis 2025 sollen es 100 Prozent sein. Der gesetzliche Höchstbeitrag liegt derzeit bei 20.000 Euro für Ledige und bei 40.000 Euro für Verheiratete.
Ausgezahlt werden können die Ansprüche bei einem Abschluss vor dem 1. Januar 2012 nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahrs, dann wurde die Grenze auf die Vollendung des 62. Lebensjahr heraufgesetzt. Mit der Auszahlung greift das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, die Altersbezüge müssen also mit dem während der Ansparphase geltenden Prozentsatz für die steuerlichen Vorteile versteuert werden. Ob hier die steuerlichen Vorteile der Ansparphase dennoch überwiegen, sollte der Sparer am besten mit einem Finanzberater durchrechnen – mehr erfahren Sie hier.

Vertrag muss zertifiziert sein

Verändern sich übrigens die Lebensumstände in der Ansparphase, zum Beispiel wenn der Selbstständige sein Geschäft aufgeben muss oder Ähnliches, wird das angesparte Kapital zwar nicht auf das Arbeitslosengeld I und II angerechnet, fließt bei einer Pleite aber in die Insolvenzmasse.
Ergänzen kann man einen Rürup-Vertrag um einen zusätzlichen Berufsunfähigkeitsschutz und einen Hinterbliebenenschutz. Zudem besteht die Möglichkeit einer Nachversicherungsgarantie. Abschließen kann man den Rürup-Schutz bei verschiedenen privaten Anbietern, seit 2010 muss der jeweilige Vertrag aber vom Bundeszentralamt zertifiziert sein – sonst greifen die steuerlichen Vorteile nicht. Die Bedingungen für diese Zertifizierung sind unter anderem die Garantie einer lebenslang gezahlten Rente, zudem sind Einmalzahlungen und Kündigungen nicht vorgesehen. Vererben oder übertragen kann man die Ansprüche übrigens nicht.

Lieber jährlich als monatlich zahlen

Der größte Unterschied zur Riester-Rente besteht darin, dass es keine staatlichen Zulagen gibt, sondern wirklich nur die steuerliche Förderung. Trotzdem lohnt sich der Abschluss einer Rürup-Rente in vielen Fällen – vor allem, wenn die Beitragszahlungen jährlich und nicht monatlich geleistet werden. Hierdurch lassen sich nämlich häufig hohe Verwaltungskosten umgehen.