Devisenbank (foreign exchange licensed bank)
Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter ein Institut, das bei vorherrschender Devisen-Zwangswirtschaft zum Handeln mit ausländischen Zahlungsmitteln zugelassen ist. In Deutschland bedurfte es (nach dem Gesetz vom 8. Mai 1923) für Privatbanken einer Konzession durch das Handelsministerium.




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