Berlin/Hamburg (ddp). Der Piratenüberfall auf das Schiff einer deutschen Reederei am Horn von Afrika wird voraussichtlich vor einem Gericht in Kenia sein juristisches Nachspiel bekommen. Nachdem die Hamburger Staatsanwaltschaft am Wochenende von einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung in Deutschland Abstand nahm, sollen die Seeräuber am Dienstag in Mombasa den kenianischen Behörden übergeben werden.

Die Entscheidung der für Straftaten auf See zuständigen Hamburger Staatsanwaltschaft wurde mit dem erst Freitag geschlossenen Übernahmeabkommen der EU und Kenia begründet, mit dem es jetzt Mindeststandards für ein solches Verfahren auch in dem afrikanischen Land gebe. Darin hatte sich Kenia verpflichtet, dass jeder übergebene Pirat unverzüglich einem Richter vorgeführt wird. In der Übereinkunft mit der EU versichert Kenia, dass jeder human behandelt und «weder Folter noch grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt wird». Jeder der Piraten habe «Anspruch auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist oder auf Entlassung».

Am Dienstag hatte die Deutsche Marine am Horn von Afrika den Angriff auf ein Schiff der Hamburger Reederei Gebrüder Winter vereitelt und dabei erstmals seit dem Start der europäischen Anti-Piraten-Mission «Atalanta» auch mutmaßliche Piraten festgesetzt. Zwar ist eine Strafverfolgung auch in Deutschland möglich, wenn deutsche Rechtsgüter maßgeblich betroffen sind. Doch fährt die «MV Courier» unter der Flagge von Antigua und Barbuda und zudem ohne deutsche Besatzungsmitglieder. Vor diesem Hintergrund entschied die Staatsanwaltschaft, dass es kein öffentliches Interesse an einer weiteren Strafverfolgung in der Bundesrepublik gebe.

Mit der Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft wurde der Weg frei für eine Überstellung der Piraten an Kenia. Die Fregatte «Rheinland-Pfalz», auf der sich die neun mutmaßlichen Seeräuber befinden, laufe «unverändert» Richtung Mombasa und werde dort voraussichtlich am Dienstag eintreffen, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. «Es ergibt sich für uns keine Änderung.»

Der Parlamentarische Verteidigungs-Staatssekretär Thomas Kossendey (CDU) plädierte für ein Verfahren in Kenia. «Ich halte es auch im Interesse der neun Festgesetzten für sinnvoller, wenn sie in der Nähe ihrer Heimat vor Gericht gestellt werden», sagte Kossendey und betonte, dies sei für die Betroffenen etwas vertrauter. Sollten jedoch die rechtstaatlichen Grundsätze in Kenia nicht eingehalten werden, müsse man überlegen, ob nicht doch die deutsche Justiz erster und einziger Ansprechpartner sein müsse, fügte Kossendey hinzu.

(ddp)