Frankfurt/Main (dapd). Trotz eines internationalen Haftbefehls sei der Mann entgegen früherer Medienberichte nicht festgenommen und auch nicht in die USA ausgeliefert worden. Es gebe kein Auslieferungsabkommen mit den USA, und für eigene Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft reiche das von den amerikanischen Behörden zur Verfügung gestellte Material nicht aus.
Im Januar hatte die amerikanische Justiz die Frankfurter Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen das Internetportal um Rechtshilfe gebeten. Auch der Gründer des Portals, Kim Dotcom, befindet sich nach einer entsprechenden Entscheidung eines neuseeländischen Richters inzwischen wieder auf freiem Fuß.
dapd


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