szmmctag


21.03.2009 | 18:48 Uhr


Kampf ums Weinmarketing


Nach CMA-Urteil steht auch die Arbeit des DWI auf dem Prüfstand


Kampf ums Weinmarketing
Kampf ums Weinmarketing



Mainz (ddp-rps). In den deutschen Weinkellern gärt es, und das liegt nicht am Traubenmost in den Tanks: Anfang Februar kippte das Bundesverfassungsgericht die Sonderabgabe der deutschen Landwirte für deren gemeinsame Marketingeinrichtung CMA als verfassungswidrig. Seitdem diskutiert die deutsche Weinwirtschaft über die Zukunft ihrer eigenen Gemeinschafts-Werbeeinrichtung, des Deutschen Weininstituts (DWI) in Mainz. Mehrere Winzer und Kellereien haben nach Informationen der Nachrichtenagentur ddp bereits Einspruch gegen ihre Zwangsabgaben zur Finanzierung des DWI eingelegt, auch Klagen werden vorbereitet.

Ja, sie mache sich schon Sorgen, sagt Monika Reule, seit 1. April 2007 Geschäftsführerin des DWI. Dem Deutschen Weinfonds (DWF) lägen die ersten Widersprüche gegen Zahlungen vor, weitere würden in den kommenden Wochen erwartet. «Ich gehe realistischerweise davon aus, dass eine Klage eingereicht wird», sagt Reule. Der Grund: Auch die deutschen Winzer zahlen eine Zwangsabgabe, und nicht alle der bundesweit rund 25 000 betroffenen Betriebe sind glücklich damit.

Bei Großbetrieben wie der Weinkellerei Peter Mertes mit mehr als 200 Millionen Litern pro Jahr kann sich diese Zwangsabgabe durchaus auf «einige hunderttausend Euro im Jahr» summieren, wie Geschäftsführer Michael Willkomm vorrechnet. «Und für die Summen bekommen wir zu wenig», kritisiert er. Statt allgemeiner Werbung für deutschen Wein würde Willkomm die Summe lieber zur gezielten Förderung seines Betriebes einsetzen. «Mit gezielteren Aktionen im Handel kann ich mit dem Geld mehr bewegen», argumentiert er.

Hingegen koste «jede Art von staatlicher Organisation enorme Summen, bringt aber wenig», sagt Willkomm. Außerdem fehle den Kellereien die Mitsprache, weil in den Gremien des DWF und des DWI die Winzer das Sagen hätten. Für die Kellereien heiße das: «Zwangsbeiträge einzahlen und nicht mitbestimmen dürfen», kritisiert Willkomm.

Ob die Kellerei Peter Mertes gegen die Abgabe Widerspruch einlegt, sei noch nicht entschieden, sagt Willkomm. Offenbar denken aber die Weinkellereien über ein abgestimmtes Vorgehen nach. Der Geschäftsführer des Kellereiverbandes Rheinland-Pfalz, Albrecht Ehses, sagt dazu: «Wir blasen nicht zur Auflösung des DWI, aber wir wollen Rechtsklarheit.»

Die Möglichkeiten des gemeinsamen Marketings würden schon geschätzt, auch wäre es «ein ganz, ganz schwieriger Prozess, das privatwirtschaftlich hinzukriegen», räumt Ehses ein. Dennoch würden sicher viele Betriebe Widerspruch gegen die Zahlungen einlegen - und damit die Verwendung der Gelder blockieren. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann der Klageweg beschritten werden.

Davor allerdings warnen Spitzen der Winzerschaft wie der Präsident des Verbands der Prädikatsweingüter (VDP), Steffen Christmann. Die deutschen Winzer bräuchten eine solche Gemeinschaftsorganisation als gemeinsames Sprachrohr, ein einzelner Betrieb könne das gar nicht leisten, sagt er. Zudem habe das Gericht ausdrücklich gesagt, dass Sonderabgaben gerechtfertigt seien, wenn ein Gruppennutzen evident sei - und das sei beim deutschen Wein gegeben. «Wir brauchen die Institution, vor allem international», sagt auch der Geschäftsführer der Gebietsweinwerbung Rheinhessen, Bernd Kern.

Auch das DWI selbst argumentiert mit dem internationalen Wettbewerb. Und auch darüber hinaus leisteten das DWI und die Deutsche Weinakademie (DWA) mit Seminaren und Schulungen vieles, was allen in der Weinwirtschaft zugutekomme, betonte Reule.

Den Vorwurf der zu geringen Mitsprache kann Reule nicht nachvollziehen: «Es sitzen alle Verbände und Interessengruppierungen bei uns in den Gremien.» Da habe es jede Gruppe «selbst in der Hand», ihre Interessen zu lenken. Nun sei es schlicht «Sache der Weinwirtschaft, sich zu überlegen, wie sie zu ihrem Weinmarketing steht», sagt Reule und fügt hinzu: «Ich bin der Überzeugung, dass die Form der Sondergabe die gerechteste Form ist.»

(ddp)